SEO

4 Tipps mit denen Sie Ihr Pro­fil bei Goog­le My Busi­ness opti­mie­ren

Um inner­halb der loka­len Suche bei Goog­le mit dem eige­nen Unter­neh­men gefun­den zu wer­den, ist ein Ein­trag bei Goog­le My Busi­ness (GMB) uner­läss­lich.

Wie Sie Ihr Pro­fil bei Goog­le My Busi­ness opti­mie­ren, zei­gen wir Ihnen in die­sem Bei­trag. Wir geben Ihnen 4 wich­ti­ge Tipps, mit denen Sie Ihren Ein­trag pushen kön­nen und so bes­ser ran­ken als Ihre Mit­be­wer­ber.

Sam­meln Sie Bewer­tun­gen

(Kunden)bewertungen sind eine der bes­ten Mög­lich­kei­ten, mit denen Sie Ihr Pro­fil bei Goog­le My Busi­ness opti­mie­ren und die Sicht­bar­keit Ihres Unter­neh­mens­ein­trags in der loka­len Suche erhö­hen. Unter­neh­men, die viel bewer­tet wer­den, wer­den logi­scher­wei­se auch viel besucht, das fällt auch Goog­le auf. Unter­neh­men, die viel besucht und anschlie­ßend gut bewer­tet wer­den, bie­ten dem Nut­zer offen­sicht­lich einen Mehr­wert. Genau das, was Goog­le uns Inter­net­nut­zern bie­ten möch­te. Laut aktu­el­len Stu­di­en besit­zen Rezen­sio­nen als Ran­king­fak­tor einen Anteil von 13% bzgl. deren Ein­fluss auf das loka­le Ran­king.

Zudem erhö­hen Bewer­tun­gen das Ver­trau­en in Ihr Unter­neh­men, wodurch poten­zi­el­le Kun­den eher mit Ihnen in Kon­takt tre­ten wer­den, was wir bereits in einem frü­he­ren Bei­trag zum The­ma “Rele­vanz von Bewer­tun­gen für loka­le Unter­neh­men” gezeigt haben.

Sie soll­ten nicht dar­auf war­ten, dass Ihr Unter­neh­men bewer­tet wird. Das wird höchst­wahr­schein­lich nicht pas­sie­ren. Über­le­gen Sie lie­ber, wie Sie selbst pro­ak­tiv Unter­neh­men zu einer Bewer­tung bewe­gen kön­nen. Hier sehen Sie eini­ge Mög­lich­kei­ten, Ihr Bewer­tungs­pro­fil auf- und aus­zu­bau­en:

  • Spre­chen Sie zufrie­de­ne und lang­jäh­ri­ge Kun­den auf posi­ti­ve Rezen­sio­nen an
  • Neh­men Sie den Bewer­tungs­link auf Ihrer Web­site oder Ihrer Visi­ten­kar­te auf
  • Plat­zie­ren Sie einen QR-Code im Laden­ge­schäft
  • Schaf­fen Sie Anrei­ze, damit Ihre Kun­den Bewer­tun­gen abge­ben

Klar kommt es dann auch mal zu nega­ti­ven Bewer­tun­gen. Aber nega­ti­ve Bewer­tun­gen sind sogar hilf­reich, um einen ver­trau­ens­wür­di­ge­ren Ein­druck zu ver­mit­teln. Denn grund­sätz­lich wirkt ein Bewer­tungs­er­geb­nis um ø 4,5 von 5 mög­li­chen Ster­nen rea­lis­ti­scher, als immer nur 5 von 5 Ster­nen zu errei­chen.

Reagie­ren Sie auf (nega­ti­ve) Bewer­tun­gen

Anders als bei geschlos­se­nen Bewer­tungs­sys­te­men erfolgt bei Goog­le My Busi­ness kei­ne Prü­fung, ob ein Kun­de eine Ware oder Dienst­leis­tung vor der Bewer­tung tat­säch­lich in Anspruch genom­men hat. Ent­spre­chend kann jeder, der einen Goo­g­­le-Account besitzt, eine Bewer­tung abge­ben.

Beson­ders bei nega­ti­ven Bewer­tun­gen emp­feh­len wir Ihnen sofort zu reagie­ren. Dabei stellt die öffent­li­che Ant­wort auf eine nega­ti­ve Bewer­tung den ers­ten und zugleich wich­tigs­ten Schritt dar. Zei­gen Sie poten­zi­el­len Kun­den, dass Ihnen die Mei­nung der Ver­brau­cher wich­tig ist und gehen Sie sach­lich auf die Kri­tik ein. Geben Sie sich lösungs­ori­en­tiert, ent­schul­di­gen Sie sich für tat­säch­li­che Feh­ler, aber ver­fal­len Sie nicht in eine aus­ufern­de Recht­fer­ti­gungs­hal­tung. Ver­su­chen Sie, den Kom­men­tar kurz und prä­gnant zu hal­ten.

Wenn Sie mei­nen, dass die Bewer­tung gegen Richt­li­ni­en ver­stößt, kön­nen Sie Goog­le nega­ti­ve Kom­men­ta­re auch mel­den. Goog­le ent­fernt eine Rezen­si­on aller­dings nur, wenn Sie gegen die haus­ei­ge­nen Richt­li­ni­en ver­stößt, also zum Bei­spiel “gefälsch­te Erfah­rungs­be­rich­te” oder “belei­di­gen­de Inhal­te”.

Das bedeu­tet, ent­spricht ein Kom­men­tar grund­sätz­lich der Wahr­heit und ent­hält kei­ne Belei­di­gun­gen, ste­hen die Chan­cen auf eine Ent­fer­nung schlecht. Selbst dann, wenn die Bewer­tung mög­li­cher­wei­se unfair oder über­trie­ben ist.

Ver­öf­fent­li­chen Sie regel­mä­ßig Bei­trä­ge

Mit einem Goog­le My Busi­ness Pro­fil haben Unter­neh­men auch die Mög­lich­keit, sich online zu prä­sen­tie­ren. Zum einen natür­lich mit den Stamm­da­ten (Anschrift, Öff­nungs­zei­ten, Unter­neh­mens­be­schrei­bung, etc.), aber auch über die Ver­öf­fent­li­chung von Bei­trä­gen.

Bei­trä­ge sind kur­ze Arti­kel, deren Inhal­te und Bil­der auf dem Goog­le My Busi­ness Pro­fil erschei­nen. Die For­ma­te sind viel­fäl­tig. So kön­nen Bei­trä­ge als Pro­­dukt- und Unter­neh­mens­news, als Ver­an­stal­tun­gen oder auch als aktu­el­le Ver­kaufs­ak­tio­nen ver­öf­fent­licht wer­den.

Die mul­ti­funk­tio­na­len Mög­lich­kei­ten der Bei­trä­ge machen den Goog­le My Busi­ness Ein­trag somit auch zu einem wich­ti­gen Con­­tent-Mar­ke­­ting-Kanal und zu einem inte­gra­len Bestand­teil der Kom­mu­ni­ka­ti­ons­stra­te­gie.

Die regel­mä­ßi­ge Ver­öf­fent­li­chung von Bei­trä­gen ist ein wich­ti­ger Fak­tor im Rah­men der loka­len SEO-Opti­­mie­rung und soll­te fes­ter Bestand­teil Ihrer loka­len SEO-Arbeit sein, wenn Sie Ihr Pro­fil bei Goog­le My Busi­ness opti­mie­ren und pushen möch­ten.

Ver­mei­den Sie Spam­­my-Tak­­ti­ken

Goog­le ist mitt­ler­wei­le defi­ni­tiv klug genug, um zu erken­nen, wenn jemand ver­sucht den Algo­rith­mus durch auto­ma­ti­sier­te Inhal­te o.ä. zu betrü­gen, um sich so Ran­king-Vor­­­tei­­le zu ver­schaf­fen. Das gilt natür­lich auch für den Fall, wenn Sie ver­su­chen Ihren Goog­le My Busi­ness Ein­trag durch uner­laub­te Tricks zu mani­pu­lie­ren. Im Vor­der­grund steht z.B. die Mani­pu­la­ti­on durch gekauf­te Bewer­tun­gen oder irre­füh­ren­de Anga­ben zum Unter­neh­men.

Stellt Goog­le einen Ver­stoß gegen die Goog­le Richt­li­ni­en fest, kann dies zur vor­über­ge­hen­den (“wei­chen” Sus­pen­die­rung) oder dau­er­haf­ten Sper­rung bzw. Ent­fer­nung (“har­te” Sus­pen­die­rung) des Goog­le My Busi­ness Kon­tos füh­ren.

Bei einer wei­chen Sus­pen­die­rung ist der My Busi­­ness-Ein­­trag wei­ter­hin sicht­bar, kann aber vom Inha­ber nicht mehr bear­bei­tet wer­den. Um einen Ein­trag wie­der ändern zu kön­nen, muss zunächst ein Rein­state­ment Request aus­ge­füllt und von Goog­le akzep­tiert wer­den.

Eine har­te Sus­pen­die­rung hat zur Fol­ge, dass der betref­fen­de My Busi­­ness-Ein­­trag nicht mehr in den Such­ergeb­nis­sen ange­zeigt wird. Das gilt für den kom­plet­ten Ein­trag inklu­si­ve der dar­in ent­hal­te­nen Fotos, Bewer­tun­gen etc. Damit der Ein­trag wie­der erscheint, ist eben­falls ein Rein­state­ment Request not­wen­dig.

Wenn Sie Ihr Pro­fil bei Goog­le My Busi­ness opti­mie­ren möch­ten, soll­ten Sie dies also stets mit “sau­be­ren” Mit­teln ver­su­chen, die nicht gegen die Goog­le Richt­li­ni­en ver­sto­ßen.

Goog­le My Busi­ness opti­mie­ren bedeu­tet dem­nach nicht “Opti­mie­rung um jeden Preis”. Viel­mehr ist es wich­tig, gute, regel­mä­ßi­ge Inhal­te zu schaf­fen und in Inter­ak­ti­on mit inter­es­sier­ten pot. oder bestehen­den Kun­den zu tre­ten.


Das in die­sem Bei­trag ver­wen­de­te Bei­trags­bild ist der Foto­da­ten­bank von Pexels.com ent­nom­men. Damit fällt das genutz­te Bild unter die Crea­ti­ve Com­mons Zero (CC0) Lizenz und kann somit frei genutzt wer­den. Die Quel­len der ande­ren in die­sem Bei­trag ver­wen­de­ten Bil­der sind ent­spre­chend als Bild­un­ter­schift am jewei­li­gen Bild auf­ge­führt oder sind eigens von mir erstell­te Screen­shots.

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Veröffentlicht von:
Creating Digital

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